Es sieht aus, als stünde ein weiterer Höhepunkt auf dem Weg zur Gleichberechtigung von Mann und Frau bevor. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will, dass Mutter und Vater bei Geburt eines unehelichen Kindes von vornherein das gemeinsame Sorgerecht haben. Genauer: Wird ein Kind unehelich geboren und der Vater möchte mitsorgen, soll er einen Antrag stellen. Wenn die Mutter dazu acht Wochen nichts sagt, ist er mit im Boot: eine Art automatische Sorgeteilung mit Bedenkzeit.
Bislang gilt bei Unverheirateten: Wenn sie das gemeinsame Sorgerecht nicht beantragen – was um die Geburt herum etwa die Hälfte der Paare macht – bekommt es die Mutter. Will er auch sorgen, hat sie ein Veto. Widerspruch ist nicht vorgesehen. Dies aber haben höchste
stünde ein weiterer Höhepunkt auf dem Weg zur Gleichberechtigung von Mann und Frau bevor. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will, dass Mutter und Vater bei Geburt eines unehelichen Kindes von vornherein das gemeinsame Sorgerecht haben. Genauer: Wird ein Kind unehelich geboren und der Vater möchte mitsorgen, soll er einen Antrag stellen. Wenn die Mutter dazu acht Wochen nichts sagt, ist er mit im Boot: eine Art automatische Sorgeteilung mit Bedenkzeit.Bislang gilt bei Unverheirateten: Wenn sie das gemeinsame Sorgerecht nicht beantragen – was um die Geburt herum etwa die Hälfte der Paare macht – bekommt es die Mutter. Will er auch sorgen, hat sie ein Veto. Widerspruch ist nicht vorgesehen. Dies aber haben hXX-replace-me-XXX246;chste Richter in Straßburg wie Karlsruhe gerügt, daher rührt der Vorstoß der liberalen Ministerin.Unterstützt wird sie bislang von den Grünen: „Vernünftig und gut“, sei Leutheusser-Schnarrenbergers Vorschlag, erklärte vergangene Woche die Grünen-Abgeordnete Katja Dörner im Bundestag.Union blockiertSPD und Linksfraktion gaben dort offen zu, dass sie schlicht noch keine Meinung hätten – es war die letzte Aussprache am Freitagnachmittag, sie hofften wohl, dass keiner mehr zuhöre. Die Union freilich ist dagegen. Ein Grund, den Koalitionspartner FDP abermals auszubremsen, wird offensichtlich noch gesucht. Der Vortrag der CDU-Abgeordneten Ute Granold war jedenfalls nicht anders denn als wirr zu bezeichnen. Dem Vernehmen nach aber will die CSU verhindern, dass Ehen und Nichtehen sorgerechtlich gleichgestellt werden.Der liberal-grüne Entwurf verheißt Fortschritt. Beschlossen wird darin die Emanzipation der unverheirateten Väter vom Rollenbild des bloßen Zahlvaters: Du zeugst, du sorgst. Die Emanzipation der Mütter vom Rollenbild der Sowieso-Sorgerin ginge damit einher: Du bekommst das Kind, aber du hast es nicht allein. Das als „natürlich“ gesetzte gemeinsame Sorgerecht würde überdies einen gesellschaftlichen Wert umsetzen, der lautet: Ein Kind hat das Recht auf beide Eltern. Dieser Satz stand im Kern einer Politik, die in den neunziger Jahren begann, die Väter ins Recht zu setzen – auf Druck der Gerichte, gegen schwindenden feministischen Widerstand.Das Recht der Kinder auf den männlichen Kümmerer, das Recht der Väter auf die Freude am Kind wurden in der rot-grün-liberalen Rechtsetzung zur logischen Ergänzung des weiblichen Weges zu einer eigenständigen ökonomischen Existenz. Emanzipation – ein ganzheitliches Projekt beider Geschlechter. Die gut ausgebildeten Mütter von heute werden mit Kita-Ausbau, Ganztagsschule und Elterngeld in die Lage versetzt, für sich zu sorgen. Folgerichtig setzte die damalige Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) 2008 durch, dass die Väter nach einer Trennung nicht mehr lange für die Mütter zu zahlen brauchen, nur noch für die Kinder. Frauen kommen alleine klar, ums Kind kümmern sich beide.Veto des VatersSo weit die Theorie. Was ihr freilich entgegensteht, ist die ebenfalls ganzheitliche Realität. Dazu gehört die anhaltende Ungleichverteilung der Sorgepflichten wie der materiellen Möglichkeiten. In neun von zehn Fällen bleibt ein Kind nach der Trennung bei der Mutter. Der Arbeitsmarkt in Deutschland fördert die Geschlechterungleichheit eher, als sie zu verringern. Existenzsichernden Lohn gibt es nur für den, der Arbeitskraft vollzeit und flexibel zur Verfügung stellt. Die alleinerziehenden Mütter aber haben in diesem Drinnen-Draußen-System wenig Chancen auf ökonomische Unabhängigkeit.Ein gemeinsames Sorgerecht, das nur mit Widerwillen der Mutter erwirkt wurde, könnte sich für sie nicht nur als Bremsklotz, sondern als Machthebel eines Vaters herausstellen, der Frau den Rest ihrer Autonomie zu nehmen.Denn sie wird erpressbar: Unterschrift zur Beantragung eines Reisepasses? Nur wenn sie den Urlaub des Kindes selbst bezahlt. Will sie für einen Job in ein anderes Bundesland umziehen, könnte er das zu verhindern suchen – zum Beispiel mit der Drohung, den Unterhalt zu kürzen. Eine Zukunft im Ausland wäre ihr komplett untersagt. Schulwahl – er hat ein Veto. Die Vorstellung vieler Juristen, es lasse sich jeder Streitfall – Schul- oder Alternativmedizin? Konfirmation oder nicht? – von Gerichten oder Jugendämtern regeln, hat wenig mit dem Alltag zu tun, in dem Eltern versuchen, ihren Kindern Verlässlichkeit und Zuversicht vorzuleben. Ein Dauerkampf aber um jeden größeren Schritt im Leben kann sich nicht zum Wohl des Kindes auswirken. So zu tun, als profitiere das Kind in jedem Fall vom gemeinsamen Sorgerecht, als drohten nicht ganz neue Kümmernisse und Belastungen, ist lebensfremd.Entsprechend lehnt etwa der Bundesverband alleinerziehender Mütter und Väter das liberal-grüne Modell ab: „Trotz rechtlicher Gleichstellung ergibt sich im Alltag eine Schieflage zuungunsten der betreuenden Mütter.“ Der Verband stützt sich dabei auf das einzige wissenschaftliche Gutachten, welches auch der Justizministerin zur Frage vorliegt. Darin wird davor gewarnt, die Bedeutung des Sorgerechts fürs Kindswohl zu überschätzen – es zähle die funktionierende elterliche Kooperation.Das Pendel der GesetzgebungEs ist unbestritten, dass viele Väter inzwischen ihren Kindern mehr mitgeben wollen als Geld und ein patriarchales Weltbild. Es ist auch im Prinzip richtig, unverheiratete und verheiratete Väter gleichstellen zu wollen. Sicherlich waren bislang auch viele Väter sehr einverstanden, nicht mit Sorgepflichten behelligt zu werden – sie sollen ruhig auf die Folgen des Kindermachens gestoßen werden.Es ist jedoch sehr gut möglich, dass die Gesellschaft in zehn oder 20 Jahren erkennt, dass viele Väter mit dem Vertrauensvorschuss, den sie rechtlich bekommen haben, nicht verantwortungsvoll umgehen – oder ihm schlicht nicht gerecht werden können. So wie es in den neunziger Jahren zu viele herzerweichende Fälle gab, in denen Väter trotz aller Bemühungen ihre Kinder nicht zu sehen bekamen, könnte es bald verzweifelte Mütter geben, die sich mittellos und ohne Chance sehen, ihre Lebens- und Wertvorstellungen wenigstens in Familiendingen umzusetzen. Stattdessen müssen sie für jede Erziehungsentscheidung entweder finanzielle Zugeständnisse an den Vater machen oder vor die Gerichte marschieren.Diese könnten Urteile fällen, die erneut eine Annäherung der Rechtslage an die Geschlechtermachtverhältnisse verlangen. Dann wird das Pendel der Gesetzgebung wieder zurückschwingen.